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Zusatz den „Generellen Vorschriften“

Die aufgeführten Richtlinien gelten zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien.

Getreide

Getreide und Zerealien, Pseudozerealien (z.B. Quinoa), Saaten, Brot und Backwaren, Kuchen, Torten, Gebäck, Teigwaren Brot und Kleingebäck:

Eine Volldeklaration aller eingesetzten Inhalts-, Zusatz- und Hilfsstoffe ist auf Anforderung vorzulegen. Dieses gilt auch für die verwendeten Mehle.

Nicht zulässig:

  1. Backmischungen und chemische Backmittel für Schnellgärungen, Porensteuerung, Rösche, Konservierung, Teigverdickung und Feuchthaltung.
  2. Backwaren, die nicht vollständig im Betrieb hergestellt und gebacken werden.

Zulässig:

  1. Traditionelle Backtriebmittel wie Natriumhydrogencarbonat (E 500) in Verbindung mit Weinsäure (E 334).
  2. Hirschhornsalz (Ammoniumcarbonat (E 503), Ammoniumhydrogencarbonat (E 503), Pottasche (Kaliumcarbonat E 501) und Hefe.

Fleisch

Roh-Fleisch, Wurstspezialitäten, Schinken, Geflügel, Wild

Nicht zulässig:

  1. Massentierhaltung sowie Produkte von Tieren aus Massentierhaltung.
  2. Gelschinken
  3. Fleischreifung in Folie.
  4. Schnellreifung mittels GDL für Fleischprodukte.

Zulässig:

  1. Citrate (E 331, E 332, E 333) und Phosphate (E 450), sowie Salpeter und Nitritpökelsalz (E 250, E 251, E 252) in Wurstwaren.

Fisch:

Fisch, Meeresfrüchte, Fischfeinkost

Nicht zulässig:

  1. Schnellreifung mittels GDL für Fischprodukte.

Zulässig: Benzoesäure (E 210) bei Krabben oder Zubereitungen aus Krabben.

Molkereiprodukte

Nicht zulässig:

  1. Käsereifung in Folie.
  2. Käse mit Wachsüberzug.
  3. Einsatz von Lysocym.
  4. Behandlung der Rinde mit Natamycin (E235) mildgesäuerte Butter.

Obst und Gemüse

Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Pilze, Trüffel

Feinkost

Feinkost, Feinkost vegetarisch/vegan, Gewürze, Chutneys, Senf, Aufstriche

Nicht zulässig:

  1. Senf: Verwendung von Senfmehl anstelle von selbstvermahlenen und selbstgemaischten Senfsaaten.

Zulässig:

  1. Meerrettich: Sulfite (E 220 -E 228).

Öle und Essige

Öle

  1. Die Ölmühle ist auf dem Produkt zu deklarieren.

Süße Produkte

Schokolade, Marmeladen, Konfitüre, Gelee, Fruchtaufstriche, Honig, Eis, Süßwaren

Nicht zulässig:

  1. Anonyme Honige: der Imker ist auf dem Produkt zu deklarieren

Zulässig:

  1. Pralinen und Drops/Bonbons:
  2. Marmeladen, Konfitüren, Gelees und Fruchtaufstrichen (dieses gilt nicht für Chutneys): Pektin (E 440 a)
  3. Milchschokolade: Milchpulver
  4. Schokolade: Emulgator Sojalecithine, wenn das Zertifikat „gentechnikfrei“ vorgewiesen werden kann.

Getränke

Bier, Champagner, Branntwein, Destillate, Liköre

Eine Volldeklaration aller eingesetzten Inhalts-, Zusatz- und Hilfsstoffe ist auf Anforderung vorzulegen

Nicht zulässig:

  1. Bier: Hopfenextrakte
  2. Bier: Hopfenöl

Wein: Wein, Schaumweine

Nur Weine, bei denen die Arbeit im Weinberg und Keller in der Hand der Winzer liegen.

Nicht zulässig:

  1. Weine aus Erträgen mit mehr als 75 hl/ha
  2. mittels Wasserentzug und/oder Maischeerhitzung erzeugte Weine
  3. mittels Holzspäne oder Holzpellets aromatisierte Weine
  4. Weine, die zu weniger als 75 % aus eigenem Anbau des Winzers stammen

Zulässig:

  1. Sulfite (E 220-E 228)

Alkoholfreie Getränke: Wasser, Säfte, Limonaden, Erfrischungsgetr., Kaffee, Tee

Nicht zulässig:

  1. Frucht- und Gemüsesäfte: Aromaextrakte und Konzentrate

Kulturpflanzen und Sämereien

Nicht zulässig:

  1. Nicht samenfeste Sämereien
  2. F1 Hybriden

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